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Am 13. Januar 1841 hatte der Grosse Rat des Aargaus die Aufhebung der damals bestehenden acht Klöster des Kantons beschlossen, darunter auch die des Klosters Muri.
Das Klostervermögen wurde zum Staatsgut erklärt und für Kirchen-, Schul und Armenzwecke bestimmt. Schon bald nach der Aufhebung der aargauischen Klöster stellte sich für die Regierung die Frage, was mit den Räumlichkeiten der aufgehobenen Klöster geschehen solle. Vorgesehen war ebenso die Errichtung einer Armenanstalt.
Ein Grossbrand zerstörte vorerst viele Pläne. Die Bauruine wurde von Pfarrer Josef Keusch und seinem Bruder, dem Landwirt Andreas Keusch, für 70’000 Franken erworben.
1907 haben sie es der Kulturgesellschaft Brugg zur Errichtung
der geplanten Bezirks-Armenanstalt angeboten. Die vorbereitende
Kommission der Aargauischen Gemeinnützigen Gesellschaft
hat auf den 9. August 1908 die Gründungsversammlung
des Vereins Kantonale Pflegeanstalt Muri einberufen. Am
9. Dezember 1909 trafen die ersten Pfleglinge ein. Gemäss
Satzungen war die erste Anstalt für die Pflege von
Armen, unheilbar körperlich Kranken oder von gebrechlichen
Aargauern beiderlei Geschlechts – sowie zur Aufnahme
von ruhigen, geisteskranken Pfleglingen bestimmt.
Heute leben in der Pflegi Muri rund 200 Bewohnerinnen und Bewohner, die auf medizinische und pflegerische Betreuung angewiesen sind.
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